Gastspielregelung

Gastspieler*innen sind beim Tennis-Club Rot-Weiß 1970 e.V. Geilenkirchen herzlich willkommen.
In der Regel dürfen nur Clubmitglieder Gäste einladen. Sie sind für die Zahlung der Gastgebühr verantwortlich!

Die Gastgebühr für Erwachsene beträgt 10 Euro, Jugendliche bis 18 Jahre zahlen 5 Euro. Wir weisen nochmals darauf hin, dass passive Vereinsmitglieder der Gastspieler-Regelung unterliegen.

An Sonn- und Feiertagen sowie werktags nach 17:30 Uhr sind Gäste nur spielberechtigt, wenn es der Spielbetrieb zulässt.

Der Gastspieler ist in der Regel vor Spielbeginn durch das einladende Mitglied in die Liste im grünen Briefkasten neben der Platzbelegungstafel einzutragen und die Gastgebühr möglichst vor der Platzreservierung im Büro oder an der Clubhaustheke zu entrichten. Sollten Büro und Clubhaus geschlossen sein, begleicht das Clubmitglied in eigener Verantwortlichkeit die Gastgebühr nachträglich bei der Clubhausgastronomie oder im Büro.

Nichtmitglieder dürfen höchstens 5-mal pro Saison Gaststatus in Anspruch nehmen.

Verstöße gegen die Gästeordnung wie „Schwarz Spielen“ werden geahndet.